top of page
  • facebook-logo-black
  • X
  • Instagram

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für die HAKOAH Sport- und Freizeitanlage der S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H

Mitgliedschaft
1.1 Mitgliedskarte
Jedes Mitglied erhält eine Mitgliedskarte. Das Betreten der HAKOAH Sport- und Freizeitanlage und die Nutzung der im Mitgliedschaftsvertrag näher bezeichneten Einrichtungen entsprechend der erworbenen Mitgliedschaftskategorie ist nur mit gültiger Mitgliedskarte gestattet. Verlust der Mitgliedskarte ist unverzüglich zu melden. Eine neue Mitgliedskarte wird gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 15,- ausgestellt. Die Mitgliedskarte wird nur gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises ausgehändigt. 
1.2 Mitgliedschaftsbedingungen / Hausordnung
Jedes Mitglied unterwirft sich den gültigen Mitgliedschaftsbedingungen und der Hausordnung. Die S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. (in Folge auch ”HAKOAH” genannt) kann jederzeit geringfügige oder sachlich gerechtfertigte Änderungen der Mitgliedschaftsbedingungen oder der Hausordnung vornehmen.
1.3 Übertragbarkeit der Mitgliedschaft 
Die Mitgliedschaft ist personenbezogen und nicht übertragbar. 
2. Mitgliedschaftskategorien und Mitgliedschaftsgebühren
2.1 Allgemeines
Die Mitgliedschaftskategorie und Mitgliedschaftsgebühr ist im Mitgliedschaftsvertrag vermerkt.
2.2 Anpassung der Mitgliedschaftsgebühren
HAKOAH ist berechtigt, die Mitgliedschaftsgebühren jeweils zum 1. April eines jeden Jahres anhand des von der Bundesanstaltstatistik Österreich (Statistik Austria) veröffentlichten aktuellen Verbraucherpreisindex, derzeit Verbraucherpreisindex 2005 ist gleich 100 oder des an seine Stelle tretenden Index anzupassen. Ausgangsindexbasis ist jeweils der 1. April des Jahres, in welchem der Mitgliedschaftsvertrag abgeschlossen wurde. Die Anpassung ist maximal bis zum zweifachen der jährlichen Steigerung des von der Bundesanstaltstatistik Österreich (Statistik Austria) verlautbarten Index der Verbraucherpreise 2005 oder des an seine Stelle tretenden Index zulässig. 
2.3 Fälligkeit
Die Fälligkeit der Mitgliedschaftsgebühren ergibt sich aus der im Mitgliedschaftsvertrag festgehaltenen Vereinbarung. Monatliche Zahlungen sind zum 3. eines jeden Monats, jährliche Zahlungen jeweils mit Beginn des neuen Vertragsjahres zur Zahlung fällig.
2.4 Zahlungsverzug
Ist ein Mitglied trotz gehöriger Einmahnung mit einem fälligen Mitgliedsbeitrag mehr als sechs Wochen in Zahlungsverzug, ist HAKOAH berechtigt dem Mitglied den Zutritt und die Nutzung der HAKOAH Sport- und Freizeitanlage auf Dauer des Verzuges – unabhängig von den sonstigen Verzugsfolgen – zu untersagen.
Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich das Mitglied sämtliche Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung (Mahnspesen von HAKOAH derzeit EUR 20,- pro Mahnung, Rechtsanwaltskosten laut Rechtsanwaltstarif) und Verzugszinsen iHv 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu bezahlen. 
2.5 Nichtbenutzbarkeit
Die zeitweilige Nichtbenutzbarkeit der Sport- und Freizeitanlage berechtigt das Mitglied nicht zur Beitragsminderung. Schadenersatzansprüche aus diesem Grund sind ausgeschlossen.
3. Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
3.1 durch vertragsgemäße schriftliche Kündigung zum letzten eines Kalendermonats unter Einhaltung einer 30-tägigen Kündigungsfrist (ordentliche Kündigung);
3.2 andernfalls vorzeitig,  
3.2.1 durch Auflösungserklärung seitens HAKOAH gegenüber dem Mitglied mit sofortiger Wirkung, falls das Mitglied gegen die Mitgliedschaftsbedingungen und die Hausordnung verstößt oder ein qualifizierter Zahlungsrückstand gemäß Punkt 2.2 besteht und trotz Einmahnung unter Gewährung einer 2-wöchigen Nachfrist keine Zahlung erfolgte; 
3.2.2 durch Tod des Mitglieds, oder durch dauernde Stilllegung der ­HAKOAH Sport- und Freizeitanlagen, aus welchem Grund auch immer;
3.2.3 bei Vorlage einer fachärztlichen Sportverbotsbestätigung mit mehr als 6-monatiger Sportuntersagungsdauer.
3.3 Der Mitgliedsbeitrag ist im Fall der ordentlichen Kündigung (gemäß Punkt 3.1) bis zum Ende der Vertragslaufzeit, bei vorzeitiger Vertragsauflösung in Folge Verschuldens des Mitglieds (gemäß Punkt 3.2.1) ebenfalls bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit bzw. andernfalls bis zum Ende des der Vertragsauflösungserklärung folgenden Monats und in den Fällen gemäß Punkt 3.2.2 bis zum Monatsende des Ereigniseintrittes zu bezahlen. Ein Anspruch auf Rückerstattung im Voraus bezahlter Mitgliedschaftsbeiträge besteht nicht.
4. Haftungsausschluss
HAKOAH übernimmt keine Haftung für vom Mitglied mitgebrachte Sachen (Kleidung, Wertgegenstände, Geld), die nicht an den dafür vorgesehenen Plätzen (Rezeption / Kästchen) verwahrt wurden. 
HAKOAH übernimmt keine Haftung für Sach- und Körperschäden, die dem Mitglied durch unsachgemäße Benützung der Gerätschaften oder der Anlagen der Sport- und Freizeiteinrichtungen entstehen und für solche, die ihm durch dritte Personen zugefügt werden. 
Es obliegt dem Mitglied die Gebrauchsanweisungen für die Gerätschaften, insbesondere die Fitnessgeräte und gegebenenfalls sonstige Benutzungsbestimmungen für die Anlagen vor Aufnahme der Übungs- bzw. Trainingstätigkeit bei dem HAKOAH-Beauftragten zu erfragen, ansonsten die Benutzung auf eigene Gefahr erfolgt. 
Für leicht fahrlässig herbeigeführte Sachschäden wird die Haftung von HAKOAH ausgeschlossen. HAKOAH haftet hingegen für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden.
5. Allgemeine Pflichten des Mitglieds
Das Mitglied ist verpflichtet die Gerätschaften, Fitnessgeräte und Anlagen sowie sonstige Einrichtungen von HAKOAH sorgfältig zu behandeln, den Anweisungen des HAKOAH-Beauftragten Folge zu leisten und die Hausordnung einzuhalten.
6. Zustellungen, Schriftlichkeit
Alle Zustellungen seitens HAKOAH erfolgen an die im Mitgliedschaftsvertrag angeführte bzw. die jeweils vom Mitglied an HAKOAH bekannt gemachte sonstige Anschrift. Zustellungen an diese Anschriften gelten als ordnungsgemäße Zustellungen. Schriftlichkeit im Sinne dieser Vereinbarung bedeutet Einschreiben mit Aufgabeschein oder Fax mir Sendebericht. Für frist- und/oder termingebundene Erklärungen und Verständigungen an ­HAKOAH ist das Einlangen des Schreibens (Post, Fax) bei HAKOAH maßgeblich.
7. Schlussbestimmungen
Die personenbezogenen Daten des Mitgliedes werden entsprechend der Bestimmungen des DSG 2000 für Vertragszwecke gespeichert und verarbeitet. Vertragsrelevante Änderungen (Anschrift, Name usw.) hat das Mitglied unverzüglich mitzuteilen.
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und Unterfertigung durch HAKOAH und des Mitglieds.

​

Hausordnung

für die HAKOAH Sport- und Freizeitanlagen ausgegeben von der S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. (kurz HAKOAH)

1. Das Mitglied hat:
1.1 sich gegenüber anderen Mitgliedern mit aller Fairness zu verhalten und alles zu unterlassen, was die Ordnung und Ruhe in den Sport- und Freizeitanlagen stört,
1.2 die Einrichtungen der Anlage mit großer Sorgfalt zu behandeln,
1.3 die Anweisungen der HAKOAH-Mitarbeiter zu befolgen.
2. Kinder und Junioren
2.1 Juniorenmitglieder zwischen 16 und 18 Jahren dürfen die Anlage nur mit Genehmigung der Eltern nutzen. 
2.2 Kinder bis 16 Jahre dürfen die Anlage nur in Begleitung eines Erwachsenen nutzen. 
3. Gäste 
Das Mitbringen von Gästen bedarf der Zustimmung durch die HAKOAH-Mitarbeiter. Jeder Gast muss ein Besuchsformular ausfüllen, bevor er die Anlage betritt. Gästen bis 18 Jahre ist der Zutritt nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet. 
4. Kleiderordnung
Das Mitglied soll jederzeit angemessene Kleidung tragen (”Oben ohne” trainieren ist nicht gestattet). Während des Trainings müssen entsprechende Sportschuhe getragen werden. Sportschuhe mit dunkler Sohle sollen wegen des Abriebs nicht getragen werden. 
5. Training / Trainingsgeräte
5.1 Den Anweisungen der HAKOAH-Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten. 
5.2 Beim Gerätetraining ist ein Trainingshandtuch aus hygienischen Gründen zu benützen.
5.3 Nach Gebrauch sind die Trainingsgeräte an den dafür vorgesehenen Platz zurückzustellen. 
6. Swimmingpool / Sauna / Dampfbad
6.1 Bitte duschen Sie vor dem Betreten des Schwimmbeckens, der Sauna oder des Dampfbades. 
6.2 Aus hygienischen Gründen ist die Benützung der Sauna nur mit einem Saunahandtuch als Sitzunterlage gestattet. 
6.3 Mitglieder die unter Blutdruck oder Herzkreislaufproblemen leiden, sollten vor der Benützung ihren Arzt konsultieren. 
6.4 Das Rasieren ist im Sauna-, Dampfbad- und Duschbereich untersagt.
6.5. Im Übrigen gilt die Badeordnung für die HAKOAH Sport- und Freizeitanlagen
ausgegeben von der S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. 
7. Gesundheit
Sie sollten sich vor jedem Training aufwärmen. Falls Sie sich während des Trainings unwohl fühlen, melden sie dies umgehend einem Mitarbeiter, damit dieser Ihnen helfen kann. 
8. Allgemeines
8.1 Öffnungs-, Kurs- und Trainingszeiten werden durch Aushang bei der Rezeption bekannt gegeben und können sich eventuell ändern. 
8.2 Das Mitbringen von Speisen zum Verzehr in den Sport- und Trainingsräumen und - Anlagen ist nicht erlaubt. 
9. Ballspiele (Tennis)
9.1 Die Spielzeit beträgt in Spitzenzeiten (Warteliste):
9.2 Für Tennis: 60 Minuten inkl. Platzpflege und beginnt jeweils zur vollen Stunde. 
10. Hausverbot 
HAKOAH kann jedem Mitglied, das gegen die Regeln der Hausordnung verstößt oder in sonst einer Weise dem Wohl und der Ordnung von HAKOAH abträglich ist, Hausverbot erteilen.

 

Badeordnung
für die HAKOAH Sport- und Freizeitanlagen ausgegeben von der  S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. (kurz HAKOAH)


1. Badebesuchsvertrag
Jedes Mitglied schließt mit Erwerb der Mitgliedschaft bei der S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. und jeder Gast eines Mitgliedes schließt mit Ausfüllen des Besuchsformulars gemäß Punkt 3. der Hausordnung für die HAKOAH Sport- und Freizeitanlagen einen Badebesuchsvertrag mit der S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. ab und anerkennt durch den Erwerb der Mitgliedschaft bzw. dem Ausfüllen des Besuchsformulars bzw. mit Eintritt in die Badeanlage die folgende Badeordnung als Vertragsinhalt.
2. Pflichten der S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H.
2.1 Gewährung der Benutzung der Anlage, Gefahrtragung der Mitglieder und Gäste.
Die S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. ermöglicht ihren Mitgliedern und deren Gästen, die Einrichtungen der Badeanlage im Rahmen der Vorschriften dieser Badeordnung auf eigene Gefahr zu benützen. Es ist weder der S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. noch deren Personal möglich, Badeunfälle generell zu verhüten. Insbesondere tragen die Mitglieder der S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. und deren Gäste selbst die mit der Ausübung des auf dem Badegelände ausgeübten Sportes verbundenen Gefahren. Gleiches gilt für Verletzungen und sonstige Eingriffe in die Persönlichkeitssphäre des Mitgliedes oder Gastes durch andere Mitglieder oder Gäste oder sonstige, nicht zum Personal der Badeanstalt gehörende, Dritte. Die S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. übernimmt gegenüber ihren Mitgliedern und deren Gästen ausschließlich die in der Folge angeführten Pflichten.
2.2 Öffnungszeiten und Zutrittsgewährung
Die S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. ist gehalten, den Besuch der Badeanlage während der Öffnungszeiten der Sportanlage zu ermöglichen. Den Mitgliedern und deren Gästen erwächst kein Anspruch aus welchem Grund und Titel auch immer im Falle der zeitweisen Schließung der Badeanlage. Die S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. ist berechtigt, mit Hilfe des zuständigen Personals, den Zutritt zur Badeanlage jederzeit ohne Angabe von Gründen zu untersagen bzw. zu beschränken. Die S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. behält sich insbesondere ausdrücklich vor, Personen, deren Zulassung zum Badebesuch bedenklich erscheint, den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren.
2.3 Zustand und Bedienung der Anlagen
Die S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. steht dafür ein, dass die Badeanlage vorschriftsgemäß errichtet, bedient und gewartet wird. Insbesondere hat die S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. alle geltenden Hygiene und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Weitere Verpflichtungen der S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. bestehen nicht. Sobald die S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. von der Störung, Mangel- oder Schadhaftigkeit der Badeanlage Kenntnis erlangt, welche einen sicheren Betrieb nicht mehr gewährleistet, untersagt die S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. umgehend die Benützung der Anlage oder schränkt ihre Benutzung auf solche Art und Weise ein, dass eine sichere Benützung gewährleistet ist.
2.4 Kontrolle der Einhaltung der Badeordnung
Die S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. kontrolliert im Rahmen des Zumutbaren mit Hilfe ihres zuständigen Personals die Einhaltung der Badeordnung durch ihre Mitglieder und deren Gäste sowie durch sonstige, sich auf dem Gelände der Badeanlage aufhaltende Personen. Wird ordnungswidriges Verhalten festgestellt, werden die betreffenden Personen verwarnt und können erforderlichenfalls des Geländes verwiesen werden.
2.5 Hilfe bei Unfällen
Kommt es zu einem Unfall, leitet die S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. mit Hilfe ihres zuständigen Personals im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich Hilfsmaßnahmen ein.
2.6 Hilfe bei der Abwehr angezeigter Gefahren
Wird dem zuständigen Personal der S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. von Mitgliedern, deren Gästen oder Dritten eine drohende Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Badegästen mitgeteilt, ist die S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. mit Hilfe ihres Personals im Rahmen des Zumutbaren bemüht, diese Gefahr abzuwenden.
2.7 Keine Möglichkeit zur Beaufsichtigung Minderjähriger, Unmündiger, behinderter Personen und Nichtschwimmer
Die S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. und damit ihr Personal ist nicht in der Lage und auch nicht verpflichtet, unmündige bzw. körperlich oder geistig behinderte Personen und Nichtschwimmer zu beaufsichtigen.
2.8 Haftung der S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H.
Die S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. haftet nicht für, durch sie oder durch ihr Personal, den Mitgliedern und deren Gästen leicht fahrlässig verursachte Sachschäden. Die S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. haftet nicht für Schäden, die durch Missachtung der Badeordnung, allfälliger sonstiger Benützungsregelungen oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Personals, durch sonstiges eigenes Verschulden des Geschädigten oder durch unabwendbare Ereignisse bzw.. höhere Gewalt, insbesondere auch durch Eingriffe dritter Personen, verursacht werden. Mitverschulden/ Mitverantwortlichkeit des Geschädigten führt zu entsprechender Schadensteilung. Gleiches gilt sinngemäß für allfällige bei den jeweiligen Geräten und Einrichtungen ausgehängten besonderen Benützungsregeln sowie für allfällige Benützungsverbote oder Einschränkungen im Sinne von Punkt 2.2. Die Benutzung von Parkplätzen erfolgt auf eigene Gefahr. Die S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. ist weder gehalten, Parkplätze zu bewachen noch ihre Flächen und sonstigen Einrichtungen zu warten, um die Fahrzeuge vor Schäden zu bewahren.
3. Pflichten der Benützer der Badeanlage
3.1 Zutrittsberechtigung, Schlüssel, Wertkarten
Die Benützung der Badeanlagen ist nur den Mitgliedern der S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. und deren Gästen gestattet. Für ausgegebene Schlüssel und Wertkarten kann eine Kaution verlangt werden. Ausgegebene Schlüssel oder Wertkarten sind beim Verlassen der Anlage zurückzugeben. Für abhanden gekommene Schlüssel oder Wertkarten ist Ersatz zu leisten.
3.2. Aufsicht über Minderjährige, Unmündige, Behinderte und Nichtschwimmer
Für die Aufsicht über Minderjährige, Unmündige, behinderte Personen und Nichtschwimmer, haben die für diese Personen auch sonst Aufsichtspflichtigen (z.B. Erziehungsberechtigte, Angehörige oder entsprechende Aufsichts- oder Pflegepersonen) gehörig vorzusorgen. Die genannten aufsichtspflichtigen Personen bleiben für die Aufsicht auch dann verantwortlich, wenn sie das Gelände der Badeanlage nicht betreten oder vorzeitig wieder verlassen. Die jeweils geltenden Jugendschutzbestimmungen, insbesondere Alkohol- und Rauchverbote, Aufenthaltsverbote, Verpflichtungen der Erziehungsberechtigten, sind von den Jugendlichen und ihren Erziehungsberechtigten einzuhalten.
3.3 Aufsicht bei Gruppenbesuchen
In Fällen von Gruppenbesuchen hat bei Schülern die hierfür zuständige Aufsichtsperson, bei Vereinen und anderen Organisationen der hierfür zuständige Funktionär für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen und dafür die volle Verantwortung zu tragen. Die diesbezüglichen eigenen Aufsichtspersonen haben während der gesamten Dauer des Gruppenbesuches in der Badeanlage anwesend zu sein. Die genannten Aufsichtspersonen haben mit dem Aufsichtspersonal der Badeanstalt das gehörige Einvernehmen zu pflegen, um zu gewährleisten, dass der übrige, reguläre Badebetrieb durch den Gruppenbesuch nicht gestört wird.
3.4 Anweisungen des Personals der S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H.
Die Mitglieder und deren Gäste sind verpflichtet, den Anordnungen und Anweisungen des zuständigen Personals der S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. ausnahmslos, uneingeschränkt und unverzüglich Folge zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn ein Mitglied oder Gast der Auffassung sein sollte, die ihm erteilte Anordnung oder Anweisung sei nicht gerechtfertigt. Wer die Badeordnung bzw.. Benützungsverbote für bestimmte Einrichtungen oder Einschränkungen im Sinne von Punkt 2.2 übertritt oder sich den Anweisungen des zuständigen Personals widersetzt, kann ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes von diesem oder einem sonstigen Repräsentanten der Badeanstalt aus dem Bad gewiesen werden. In besonderen Fällen kann auch ein Besuchsverbot für die Zukunft ausgesprochen werden.
3.5 Hygienebestimmungen
Die Mitglieder und deren Gäste sind in der gesamten Badeanlage zu größtmöglicher Sauberkeit verpflichtet. Die Benützung des Schwimmbeckens ist nur mit sauberer, handelsüblicher Badebekleidung gestattet. Das Auswinden der Badebekleidung ist im Beckenbereich verboten. Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen nicht im Badebereich konsumiert werden. Schwimmhilfen (z.B. Luftmatratzen, Schwimmreifen und -ringe, Schlauchboote, Schwimmflossen) dürfen nicht verwendet werden. Gleiches gilt für Taucherbrillen, Schnorchel und Wasserspielzeug aller Art. Kleinkinder (0-6 Jahre) dürfen das Becken mit Schwimmflügeln oder Schwimmwesten, unter ständiger Aufsicht einer volljährigen Person mit guten Schwimmkenntnissen, benützen. Ballspiele im Schwimmbecken sind verboten. Die S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. behält sich vor, allen oder einzelnen Besuchern die Benützung des Schwimmbeckens nur bei Tragen einer Badehaube zu gestatten. Der Barfußbereich darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Fußdesinfektionsanlagen sollen sowohl beim Betreten als auch beim Verlassen der Badeanlage benützt werden. Die Badeanlage darf von Personen, welche an ansteckenden und/ oder ekelerregenden Krankheiten und/ oder offenen Wunden leiden und/ oder Verbände tragen nicht besucht werden. Vor jedem Betreten des Beckens ist aus hygienischen Gründen zu duschen. Die Duschen sind nach dem Gebrauch sofort abzudrehen. Die Benützung von Seife, Shampoos oder Waschmitteln sowie das Waschen der Badebekleidung im Schwimmbecken ist untersagt. Abfälle sind in die vorgesehenen Abfallbehälter zu geben. Die S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. behält sich vor, Verursacher von Verunreinigungen mit den Kosten der Reinigung zu belasten. Die Mitnahme von Tieren in die Badeanlage ist verboten.
3.6 Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
Die Mitglieder und deren Gäste sind, vor allem im Hinblick auf Lärmentwicklung, verpflichtet, auf die anderen Badegäste Rücksicht zu nehmen. Es ist daher alles zu unterlassen, was andere Badegäste belästigt oder gar gefährdet. Bei Herannahen eines Gewitters und während eines Gewitters ist der Aufenthalt im Freibecken lebensgefährlich und daher verboten. Das Laufen auf den Beckenumgängen ist verboten. Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke ist in der Badeanlage verboten. Feuergefährliche Gegenstände oder Stoffe dürfen nicht in die Badeanlage mitgenommen werden. Dies gilt auch für Gegenstände oder Stoffe, welche die Sicherheit der übrigen Badegäste, aus welchem Grund auch immer, gefährden könnten (insbesondere auch Glasgebinde und sonstige zerbrechliche Gegenstände). Die Badeanlage darf von alkoholisierten oder durch sonstige Suchtmittel oder Medikamente beeinträchtigten Personen nicht besucht werden. Die Abgrenzungen des Geländes dürfen nicht er- und überklettert werden. Alle Anlagen und Einrichtungen der Badeanlage dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Das Fotografieren oder Filmen von Personen oder Gruppen ist ohne deren ausdrückliche Einwilligung verboten. Das Reservieren von Badeinrichtungen (Sessel, Liegen, etc) durch Badetücher oder ähnliche Gegenstände ist verboten.
3.7 Sprungbereich
Der Sprungbetrieb ist nur im hierfür vorgesehenen Beckenteil und zu den dazu vorgeschriebenen Zeiten unter Anwesenheit des zuständigen Personals gestattet. Der Sprungbetrieb kann bei entsprechender Besucherfrequenz eingeschränkt werden. Springer haben von sich aus darauf zu achten, dass die anderen Badegäste nicht gefährdet werden. Der Sprungbereich darf während des Springens von den übrigen Badegästen nicht benützt werden. Sprünge vom Beckenrand sind ausnahmslos verboten und ziehen, ohne Verwarnung, den sofortigen Verweis aus der Badeanlage nach sich.
3.8 Einbringung und Verlust von Gegenständen, Abstellen von Fahrzeugen
Die S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. haftet, außer im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schädigung durch die S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. oder deren Personal, nicht für den Verlust oder die Beschädigung von, durch Mitglieder oder deren Gästen, eingebrachten Wertgegenständen. Die Mitglieder und deren Gästen sind verpflichtet, gefundene Gegenstände an das Personal der S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. gegen Bestätigung abzugeben. Fahrzeuge oder sonstige Gegenstände dürfen nur so abgestellt werden, dass der Zugang zur Badeanlage, insbesondere auch im Hinblick für Rettungs-, Feuerwehr- oder Polizeieinsätze, nicht verstellt wird.
3.9 Meldepflichten/ Hilfeleistungspflicht
Unfälle, Diebstähle sowie Beschwerden sind dem Personal der S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. sofort zu melden. Jedes Mitglied und jeder Gast ist verpflichtet, die notwendige Erste Hilfe oder andere Hilfestellungen zu leisten.
3.10 Gewerbliche Tätigkeit / Werbung
Jede Art von gewerblicher Tätigkeit oder Werbung im Bereich der Badeanlage bedarf der schriftlichen Zustimmung der S.C.HAKOAH Sportanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H.

 

bottom of page